1. Allgemeines
(a) Soweit ausdrücklich nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, unterliegen alle Angebote / Dienstleistungen und alle sich daraus ergebenden vertraglichen Beziehungen zwischen Dr. Tronnier Immobilien (nachfolgend: „Gesellschaft“) und dem Kunden (nachfolgend: „vertragliche Beziehungen“) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verwaltungs- und Vermittlungs-leistungen (nachfolgend: „Allgemeine Geschäftsbedingungen“).
(b) Die Gesellschaft erbringt ihre Verwaltungs- und Vermittlungsleistungen (nachfolgend: „Dienstleistungen“) für diejenige natürliche/juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, von der sie den Auftrag erhalten hat („Kunde“).
(c) Sofern die Gesellschaft vom Kunden keine gegenteiligen schriftlichen Anwei-sungen vor der Auftragsdurchführung erhält, sind keine anderen Personen als der Kunde selbst berechtigt, der Gesellschaft Anweisungen, insbesondere hin-sichtlich des Auftragsumfangs oder der Vergabe Berichten oder Angeboten zu erteilen.
(d) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie mündliche Neben-abreden werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft verbindlich.
2. Erbringung von Dienstleistungen
(a) Die Gesellschaft wird ihre Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt gemäß den spezifischen Anweisungen des Kunden, wie von der Gesellschaft bestätigt, erbringen. Bei Fehlen von derartigen Anweisungen gilt Folgendes:
(i) die Bestimmungen des Auftragsformulars der Gesellschaft; und/oder;
(ii) die einschlägigen Handelsbräuche und/oder;
(iii) solche Verfahren, die die Gesellschaft aus betriebsorganisatorischen und/oder wirtschaftlichen Gründen für geeignet erachtet.
(b) Alle Angaben in den Verträgen werden abgeleitet aus den Zuarbeiten der Vertragsparteien, die in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden angewandt wurden, und/oder aus der Bewertung derartiger Ergebnisse auf Grundlage bestehender Standesregeln, Handelspraktiken, oder anderer Umstände, die nach Auffassung der Gesellschaft beachtet werden müssen.
(e) Die Gesellschaft stellt die Verträge und sonstigen Dokumente in schriftlicher und Fassung zur Verfügung. Wünscht der Kunde, dass die Gesellschaft ihm Ergebnisse / Berichte / Protokolle via Internet transferiert, ist gleichwohl allein eine dem Kunden von der Gesellschaft zugeleitete schriftliche und unterzeich-nete Fassung der Ergebnisse oder Untersuchungsberichte verbindlich. Der Kunde akzeptiert, dass via Internet versendete Nachrichten mit oder ohne Zutun von Dritten verloren gehen, verändert oder verfälscht werden können, dass her-kömmliche Emails nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt sind und die Ge-sellschaft deshalb für die Vertraulichkeit und Unversehrtheit von Emails, die den Verantwortungsbereich der Gesellschaft verlassen haben, keinerlei Haftung übernimmt. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für mögliche, im Zu-sammenhang mit der elektronischen Übermittlung von Daten auftretenden Computerviren und hieraus resultierende mögliche technische Schäden beim Kunden.
(g) Die Gesellschaft ist berechtigt, die Dienstleistungen ganz oder teilweise einem Subunternehmer zu übertragen. Der Kunde ermächtigt die Gesellschaft, alle für die Erfüllung der übertragenen Dienstleistungen erforderlichen Informa-tionen dem Subunternehmer offenzulegen.
(h) Sofern die Gesellschaft Dokumente hinsichtlich Auftragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Dritter oder Dokumente Dritter erhält, wie z.B. Kopien von Verträgen, Kontounterlagen, personenbezogenen Daten werden diese lediglich als Information gewertet, ohne den Aufgabenbereich oder die vereinbarten Verpflichtungen der Gesellschaft zu erweitern oder einzuschränken.
(i) Der Kunde erkennt an, dass die Gesellschaft durch die Erfüllung ihrer Dienstleistungen weder in die Position des Kunden oder eines Dritten eintritt noch diese von irgendwelchen Verpflichtungen befreit oder in anderer Weise Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten bzw. Dritter gegenüber dem Kunden übernimmt, einschränkt, aufhebt oder ihn sonst davon befreit.
(k) Alle Verträge werden für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren verwahrt.
Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen auf Wunsch und zu Lasten des Kunden zurückgesandt oder aber entsorgt, wobei zeitgleich die Verantwortlich-keit der Gesellschaft für die Dokumente erlischt.
3. Bearbeitungszeiten
(a) Die Gesellschaft erbringt die Dienstleistungen innerhalb marktüblicher Fristen. Termine und Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen sind nur verbindlich, wenn und soweit sie von der Gesellschaft vorher schriftlich bestätigt werden.
(b) Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen sowie die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach Ziffer 4 voraus.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird:
(a) die Gesellschaft im Voraus über alle bekannten Risiken gleich ob gegen-wärtig oder potentiell – die mit dem Auftrag verbunden sind benachrichtigen; insoweit haftet der Kunde für alle Schäden, die unkorrekte Angaben zurückzu-führen sind;
(b) all seine Rechte geltend machen und all seine Verpflichtungen erfüllen, die ihm aus Verwaltungs-, Miet-, Kauf- oder sonstigen Verträgen oder nach dem Gesetz gegenüber Dritten zustehen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(a) Sofern bei der Auftragserteilung oder den Vertragsverhandlungen keine Preisvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden getroffen wurden, bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach den gültigen Standardsätzen der Gesellschaft (die Gegenstand von Anpassungen sein können). Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetz-lichen Umsatzsteuer.
(b) Der Kunde hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder inner-halb der eventuell auf der Rechnung angegebenen Frist alle ordnungsgemäß berechneten Entgelte an die Gesellschaft zu zahlen.
Nach Fristablauf ist bis zum Zahlungseingang auf alle nicht entrichteten Entgelte ein Zinssatz von 1,5% pro Monat (oder dem ggf. in der Rechnung angegebenen Zinssatz) an die Gesellschaft zu zahlen.
(c) Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann nur dann aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
(d) Der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Forderungsbeitreibung entstehenden Kosten, inklusive Inkasso- und Anwaltsgebühren sowie ähnliche Kosten, zu tragen.
(d) Im Falle von unvorhergesehenen Hindernissen oder Zusatzkosten bei Er-bringung der Dienstleistungen wird sich die Gesellschaft bemühen, den Kunden hierüber zu informieren. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, den für die Vollendung der Leistung erforderlichen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
f) Falls die Gesellschaft aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der Dienstleistungen gehindert wird (inkl. bei Verletzung der in Ziffer 4 bestimmten Pflichten des Kunden), ist die Gesellschaft gleichwohl berechtigt, folgende Zahlungen vom Kunden zu verlangen:
(i) den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähigen Kosten, welche der Gesellschaft entstanden sind; und
(ii) den Teil der vereinbarten Vergütung, der dem bereits erbrachten Teil der Dienstleistungen entspricht.
6. Einstellung oder Beendigung von Dienstleistungen
In folgenden Fällen ist die Gesellschaft berechtigt, sofort und ohne eigene Haftung die Dienstleistungen vorübergehend einzustellen oder ganz zu beenden:
(a) Nichterfüllung der sich aus den vertraglichen Beziehungen ergebenden Pflichten durch den Kunden, der trotz entsprechender Abmahnung nicht binnen 14-tägiger Frist abgeholfen wird; und/oder
(b) Zahlungseinstellung, Vereinbarung zur Abwendung einer Insolvenz, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einstellung des Geschäftsbetriebes, Zwangsverwaltung auf Seiten des Kunden.
7. Haftung
(a) Die Gesellschaft ist weder Versicherer noch Garantiegeber und lehnt die Übernahme der damit verbundenen Verantwortung ab. Kunden, die eine Garantie gegen Verluste oder Schäden suchen, mögen eine entsprechende Versicherung abschließen.
(b) Die Gesellschaft haftet nicht für verspätet, teilweise oder vollständig nicht erbrachte Dienstleistungen, sofern dies direkt oder indirekt von Ereignissen herrührt, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen (z.B. bei Verletzung der in Ziffer 4 bestimmten Pflichten des Kunden).
(c) Die Gesellschaft haftet unter Beschränkung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden für Schäden aus einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht), bei einfach fahrlässiger Unmöglichkeit oder einfach fahrlässigem Verzug. Die Haftung der Gesellschaft aufgrund einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
(d) Die Haftung der Gesellschaft gemäß vorstehender lit. (d) ist jedoch pro Schadensfall begrenzt auf einen maximalen Gesamtbetrag entsprechend dem Zehnfachen der Vergütung für diejenigen Dienstleistungen, deren Ausführung zu einem Schaden geführt hat. In keinem Fall übersteigt die Haftung der Gesell-schaft jedoch einen maximalen Gesamtbetrag von 100.000,00 € pro Schadens-fall.
(e) Die Gesellschaft haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall, Verlust einer Geschäftsge-legenheit. Die Gesellschaft haftet ferner nicht für jegliche Verluste, Schäden oder Kosten, die dem Kunden infolge einer Inanspruchnahme durch Dritte (insbe-sondere bei Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen) entstehen können.
(f) Im Falle von Schadensersatzansprüchen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung der schadensbegründenden Umstände dies schriftlich gegenüber der Gesellschaft anzuzeigen. In jedem Fall verjähren Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen der Gesellschaft nach 12 Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(g) Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer 7 gelten nicht für Schäden, soweit sie auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Gesellschaft die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Pflichtverletzung der Gesellschaft im Sinne dieser Ziffer 7 steht die ihres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
8. Geheimhaltung und Geistiges Eigentum
(a) Der Kunde und die Gesellschaft verpflichten sich, die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen von der jeweils anderen Partei erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben und nicht unberechtigt für eigene Zwecke zu nutzen. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen erhaltene oder gewonnene Informationen werden von der Gesellschaft vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich, oder sie waren der Gesellschaft bereits bekannt oder sie sind der Gesellschaft von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht bekannt gegeben worden.
(b) Die Gesellschaft behält sich ihre Rechte an sämtlichen Verträgen, Arbeits-dokumenten vor, die sie selbst entwickelt oder allgemein verwendet, es sei denn, diese wurden im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen gemäß schriftlicher Vereinbarung ausschließlich für den Kunden entwickelt.
9. Schutz der Arbeitsergebnisse
Die Gesellschaft behält an den erbrachten Dienstleistungen / Verträgen – soweit diese dafür geeignet sind – das Urheberrecht. Der Kunden darf die im Rahmen der vertraglichen Beziehungen gefertigten Verträge nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungs-gemäß bestimmt ist. Dem Kunden ist jedoch nicht gestattet, die Verträge und Dokumente zu verändern, zu bearbeiten oder nur auszugsweise zu verwenden. Eine Weitergabe an Behörden oder andere öffentliche Stellen ist zulässig, sofern und soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus ist jede – auch auszugsweise – Veröffentlichung oder Wieder-gabe, insbesondere über das Internet oder zu Werbezwecken, sowie jede sonstige Weitergabe an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft zulässig.
10. Verschiedenes
(a) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden werden, berührt oder beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
(b) Während der Erbringung der Dienstleistungen und für die anschließende Zeit von einem Jahr ist es dem Kunden nicht gestattet, direkt oder indirekt Mitarbeiter der Gesellschaft abzuwerben, hierzu zu ermutigen oder dies mittels von Ange-boten zu versuchen.
(c) Die Nutzung der Firma zu Werbezwecken gleich welcher Art ist nicht ge-stattet, sofern keine vorherige schriftliche Zustimmung von der Gesellschaft erteilt wurde.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus den vertraglichen Beziehungen unter Bezug-nahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen der Anwendung und Auslegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche dieser Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der mit der Durchführung der Dienstleistungen beauftragten Gesellschaft. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.